Bereits Anfang Juli 2017 trat die Geldwäscheverordnung der EU in Kraft. Doch das Gesetz, das damals nur Cash-Geschäfte über 10 000 Euro betraf, wurde seither mehrfach geändert und verschärft. Welche Anwendung findet das überarbeitete Geldwäschegesetz am Kunstmarkt?

Zuletzt wurde es im Februar 2021 erneuert. Seit Beginn dieses Jahres haben auch die USA ihre Anti-Money-Laundering-Laws reformiert. Unter anderem betroffen ist der Kunstmarkt.

Ziel der Geldwäscheverordnung ist es zu verhindern, dass illegale Geldströme in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Spätestens seit dem 1. Januar 2020 stellt dieses Vorhaben auch für den deutschen Kunstmarkt eine konkrete Herausforderung dar. Seit jenem Datum stehen nämlich auch jegliche Kunstvermittler und Kunstlagerhalter in der Pflicht, Geschäfte über 10 000 Euro – egal ob bar, per Überweisung, Abbuchung oder mit Kreditkarte bezahlt – ausschließlich mit einer Reihe von Maßnahmen zur Geldwäscheprävention durchzuführen.

Dazu zählen unter anderem zum Beispiel die Identifizierung und Offenlegung des Vertragspartners, die Klärung des Zwecks der Geschäftsbeziehung sowie die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und der durchgeführten Transaktion. Sollte der Vertragspartner ein erhöhtes Risiko zur Geldwäsche aufweisen, so sind genannte Sorgfaltspflichten unabhängig des Schwellenwertes durchzuführen. Käufer- und Verkäuferdaten werden in ein Transparenzregister eingetragen und sind somit digital einsehbar.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei deshalb auf dem Kunstmarkt und somit auch auf Kunstberatungsunternehmen, weil es sich um einen Bereich handelt, in dem hohe Kaufsummen selbstverständlich sind und aus Gründen der Diskretion über die Identität von Käufer und Verkäufer gerne Stillschweigen bewahrt wurde. Das Gesetz und seine fortwährenden Änderungen betreffen also auch uns und unsere tägliche Arbeit. Selbstverständlich halten wir uns jedoch für unsere Klienten immer auf dem Laufenden, beraten und informieren sie gerne über alle Änderungen und übernehmen gewissenhaft die Ausführung der Maßnahmen.

Sicherlich sind diese wachsenden Regulierungen mit Arbeit und einem Kostenaufwand für alle Protagonisten am Kunstmarkt verbunden. Die beste Devise um jedoch weiterhin professionell und möglichst unbürokratisch Arbeiten zu können ist „Know your Customer“. So sind die Maßnahmen zwar nicht weniger lästig, aber haben vielleicht den Vorteil einer noch engeren und langjährigen Zusammenarbeit.